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Breite Front im Land für Alkoholverbot für alle Fahrer

15.02.2007 15:58 Uhr

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Harald Ringstorff plädiert für eine Ausweitung des Alkoholverbotes für Fahranfänger: Fahren und Alkohol passen nicht zusammen

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Schwerin. Das von der Bundesregierung beschlossene Alkoholverbot für Fahranfänger sollte laut Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Harald Ringstorff (SPD) auf alle Fahrer ausgeweitet werden. „Fahren und Alkohol passen nicht zusammen“, sagte Ringstorff am Donnerstag in Schwerin. Der Beschluss des Bundeskabinetts zu Null Promille in der Führerschein-Probezeit sei eine konsequente Entscheidung. Sie könnte aber noch konsequenter sein, sagte der Regierungschef. Ringstorff bekommt für seine Forderung viel Zustimmung in der Landespolitik. Auch der Schweriner Innenminister Lorenz Caffier (CDU) ist nach eigenen Worten offen für ein Alkoholverbot für alle Fahrzeugführer. Die oppositionelle Linkspartei.PDS im Landtag sprach sich ebenfalls für Null Promille für alle Autofahrer aus. Die gesundheitspolitische Sprecherin Marianne Linke forderte Ringstorff auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen. Verkehrsminister Otto Ebnet (SPD) fordert nach eigenen Worten schon seit langem ein absolutes Alkoholverbot für Fahrer. Fahren unter Alkohol ist in Mecklenburg-Vorpommern eine der Hauptunfallursachen im Straßenverkehr, wie es aus dem Innenministerium hieß. Junge Fahrer sind überproportional gefährdet und gefährden auch andere. Im vergangenen Jahr war den Angaben zufolge fast die Hälfte aller Verursacher von Alkoholunfällen mit Todesopfern im Land zwischen 18 und 25 Jahre alt. Verstöße gegen das Alkoholverbot für Fahrer in der zweijährigen Probezeit sollen dem Gesetzentwurf zufolge mit 125 Euro Bußgeld und zwei Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei geahndet werden. Werden Fahranfänger mit Alkohol im Blut erwischt, sollen sie zudem ein Aufbauseminar machen, bei dem in vier bis sechs Stunden ihre Fahrkenntnisse aufpoliert werden. Die Probezeit soll sich dann um weitere zwei auf vier Jahre verlängern. Nach der Probezeit gilt die allgemeine Alkoholgrenze von 0,5 Promille. Das Gesetz muss noch im Bundestag beraten werden. (dpa)

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