Frankfurt/Main. Der Vorstand des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) lehnt das Innovationsprogramm zur Förderung schwerer Nutzfahrzeuge ab. Das Bundesverkehrsministerium plant das Programm im Gegenzug für eine Mauterhöhung einzuführen. Nach den Vorgaben der EU dürften Fahrzeuge der günstigsten Schadstoffklasse Euro 5 lediglich bis zum 30. September 2008 gefördert werden. Der letzte Förderantrag müsste spätestens zum 30. Juni 2008 abgegeben sein. Vorab bestellte Fahrzeuge könnten nicht gefördert werden, teilte der BGL am Donnerstag mit. Da das Förderprogramm noch der gesetzgeberischen Umsetzung bedarf, erlaubt das Innovationsprogramm die Zahlung einer Investitionsprämie für maximal ein Jahr. Danach liefe das Innovationsprogramm ohne Ersatzmaßnahme zunächst aus, während die zur Umfinanzierung erhöhte Maut nach den bisherigen Vorlagen dauerhaft auf höherem Niveau verbliebe. Eine derartige Vorstellung ist für den BGL-Vorstand nicht vereinbar mit dem Mautkompromiss, Wegekosten nachhaltig auf alle Nutzer umzufinanzieren. „Das Innovationsprogramm wird lediglich dazu führen, dass ein Strohfeuer entfacht wird und die alten Disharmonien nach kurzer Frist wieder hergestellt sind“, meint BGL-Präsident Hermann Grewer. Im Rahmen seiner Frühjahrstagung begrüßte der BGL-Vorstand außerdem die Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zu den Auswirkungen der Zulassung von 25,25 Meter langen Fahrzeugen mit 60 Tonnen Gesamtgewicht. Die BASt habe laut einer Mitteilung des BGL wertvolle Grundlagen zu bautechnischen Voraussetzungen der Straßeninfrastruktur und zum fahrtechnischen Betrieb der 25-Meter-Züge erarbeitet. Damit wird eine Fülle bisher offener Fragen objektivierbar und auch nachrechenbar, so der BGL-Vorstand. Die Einführung der überlangen LKW könne damit einer emotionalen Bewertung entzogen und faktenorientiert erfolgen. (tz)
BGL-Vorstand lehnt Innovationsprogramm ab
„Harmonisierungs-Mogelpackung“: Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung gegen Förderung schwerer Nutzfahrzeuge als Mautausgleich