Brüssel. Tschechien blockiert die Niederlassungsfreiheit für Transportunternehmen der Bundesrepublik. Dazu erhielt die Direktion Landverkehr der EU-Kommission eine Beschwerde des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), wie aus der EU-Behörde zu erfahren war. Der BGL bemängelt, dass deutsche Fuhrbetriebe durch alte tschechische Gesetzesvorschriften an der Gründung einer Niederlassung in Tschechien gehindert werden. Die dortigen Behörden verlangten von den Unternehmen für die Vergabe von EU-Lizenzen den Nachweis über eine mehr als dreijährige Ausübung des nationalen Güterkraftverkehrs in Tschechien, kritisiert der Verband. Er hält diese Regelung aus der Zeit vor dem EU-Beitritt für unvereinbar mit den EU-Kriterien über den Berufszugang und fordert, Prag müsse die entsprechende EWG-Verordnung 881/92 anwenden. Schließlich gelte sie seit der EU-Erweiterung am 1. Mai 2004 auch für Tschechien. Danach ist einem Fuhrunternehmer, der die Berufszugangsbedingungen nach EG-Richtlinie 96/26 erfüllt und seine Niederlassung in einem Unionsland hat, eine EU-Lizenz zu erteilen. Der BGL bittet die Kommission, dem EU-Recht auch in Tschechien in vollem Umfang Geltung zu verschaffen. (dw)
BGL: Prag behindert deutsche LKW-Niederlassungen
Die Tschechische Behörden sollen gemäß einer Regelung aus der Zeit vor dem EU-Beitritt von den Unternehmen den Nachweis einer über dreijährigen Tätigkeit im nationalen Güterkraftverkehr des Landes verlangen