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BGL besteht auf eine Klage gegen Tirol

16.08.2019 10:16 Uhr
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Dirk Engelhardt, Vorstandssprecher des BGL, beurteilt die Chancen, dass eine Klage gegen Tirol vor dem EuGH erfolgreich ist, als sehr gut
© Foto: Jan Scheutzow/VerkehrsRundschau

Der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) kritisiert die Ergebnisse des Brenner-Gipfels und pocht darauf, dass Tirol vor dem EuGH wegen der Fahrverbote verklagt wird.

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München. Die Ergebnisse des Brenner-Gipfels, zu dem Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer den Landeshauptmann von Tirol, Günter Platter, und die Verkehrsminister von Österreich und Bayern, Andreas Reichhardt und Hans Reichhart, eingeladen hatte, stoßen beim BGL auf Kritik.

"Wir sind auf jeden Fall nicht zufrieden"

„Wir sind auf jeden Fall nicht zufrieden“, sagte Dirk Engelhardt, Vorstandssprecher des BGL, auf die Frage, ob der Brenner-Gipfel inklusive des 10-Punkte-Plans aus Sicht des BGL ein Flop war. „Wir hätten uns deutlichere Aussagen gewünscht und konkretere Lösungen“, so der BGL-Vorstand gegenüber der VerkehrsRundschau.

Trotz der Einigung auf einen 10-Punkte-Plan sei eine Klage gegen Tirol zum sektoralen Fahrverbot vor dem EuGH (Europäischen Gerichtshof) keinesfalls vom Tisch. „Zu unserem Bedauern war das sektorale Fahrverbot nicht Gegenstand der Gespräche auf dem Brenner-Gipfel. Deshalb bleibt der BGL bei seiner Forderung, dass die EU-Kommission schnellstmöglich gerichtlich gegen die Verschärfungen zum sektoralen Fahrverbot vorgehen muss. Am besten mit einer einstweiligen Anordnung, damit das Verbot erst gar nicht in Kraft tritt“, so Engelhardt.

Allerdings hat er Zweifel, dass Deutschland diese Klage vor dem EuGH einreicht: „Derzeit kann ich mir das nicht so richtig vorstellen.“ Doch kann auch die Kommission selbst oder ein anderer EU-Staat Tirol vor dem EuGH verklagen.

Es eilt, da die Verschärfung des sektoralen Fahrverbots schon 2020 kommt

Die Verschärfung des sektoralen Fahrverbots soll bereits zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Da könnte es dann mit einer Klage nach Ansicht von Engelhardt knapp werden, weshalb der „BGL auch am Ball bleiben und alles tun wird, damit ein solches Verfahren möglichst früh aufgenommen wird“.

Engelhardt erwartet, dass im Falle einer Klage zunächst gegen die Bestimmung mit der Einschränkung von Euro-6-Lkw geklagt wird. Ab dem 1. Januar dürfen die unter das sektorale Fahrverbot fallenden Güter nur noch von Euro-6-Lkw transportiert werden, die nach dem 31. August 2018 zugelassen wurden: „Die Zustimmung der Kommission zum sektoralen Fahrverbot war ja daran gekoppelt, dass Euro-6-Lkw komplett ausgenommen sind. Das ist mit der Regelung ab dem 1. Januar 2020 nicht mehr der Fall.“

Die Chancen stehen laut Engelhardt gut, dass eine Klage vor dem EuGH Erfolg hat

Die Chancen, dass eine Klage Erfolg hat, beurteilt Engelhardt als „sehr gut“. Es habe bereits zweimal Entscheidungen des EuGH zum sektoralen Fahrverbot gegeben: „Jedes Mal war die mengenmäßige Beschränkung des Warenverkehrs der Anlass, warum die Klage gegen Tirol erfolgreich war. Der aktuelle Fall ist aus unserer Sicht ähnlich gelagert.“

Engelhardt kann sich auch eine Klage gegen die Blockabfertigung vorstellen

Auch eine Klage gegen die Blockabfertigung, die Tirol gerade wieder für das erste Halbjahr 2020 beschlossen hat, kann sich Engelhardt sehr gut vorstellen. Die damit verbundenen Staus von bis zu 40 Kilometer Länge würden zu menschenunwürdigen Zuständen für die Fahrer und Fahrerinnen führen. Da gäbe es keine sanitären Anlagen, das sei nicht akzeptabel. „Hinzu kommt: Es gibt in Deutschland in den Ballungszentren Strecken, die doppelt und dreimal so stark frequentiert sind als die Brenner-Autobahn. Doch dort gibt es keinerlei Fahrverbote oder Blockabfertigungen“, zeigte Engelhardt kein Verständnis für dieses Verbot der Tiroler. (cd)

Das Interview mit Dirk Engelhardt ist in der VR 33-34/2019 vom 16. August erschienen und können Abonnenten im E-Paper nachlesen.

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