Die Scandlines GmbH, Betreiberin der Fährverbindung auf der Vogelfluglinie zwischen Puttgarden und Rodby, muss sich möglicherweise auf Konkurrenz einstellen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gab in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss dem Bundeskartellamt Recht, das Scandlines untersagt hatte, zwei Konkurrenten die Nutzung ihres Hafens in Puttgarden zu verweigern. Eine dänische Reederei und ein schwedisch-dänisches Konsortium wollen dort einen eigenen Fährdienst einrichten, sind aber zunächst am Widerstand von Scandlines gescheitert. Nun muss das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf abschließend prüfen, ob Scandlines - wie die Kartellschützer behauptet hatten - durch die Verweigerung des Zutritts missbräuchlich eine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt hat. Das Kartellamt hatte es Scandlines allerdings freigestellt, nur einem der beiden Wettbewerber Zugang zum Hafen zu gewähren. (vr/dpa)
BGH erleichtert Wettbewerb für Fährverbindung nach Dänemark
Scandlines muss Konkurrenz aus Dänemarkr und Schweden zulassen