Der Kläger wollte werbungskostenüberschüsse aus einem Mietverhältnis geltend machen. Das Finanzamt warf ihm Gestaltungsmissbrauch vor. Der Behörde war es verdächtig, dass dem Kläger das fragliche Mietobjekt zuvor von seinem Vater gegen Abschluss eines Mietvertrages, ein Wohnrecht sowie lebenslange monatliche Zahlung von 200 Euro übetragen worden war. Die Miete der Eltern betrug aber 250 Euro. Doch die Richter stellten klar, dass Mietverträge nach einer Grundstücksübertragung unter Angehörigen grundsätzlich nicht missbräuchlich sind. Bundesfinanzhof 10. Dezember 2003 Aktenzeichen: IX R 12/01 Sachverhalt und Details zu dieser Entscheidung finden Sie in der Verkehrs-Rundschau 18/04.
BFH: Kein steuerrechtlicher Missbrauch
Mietvertrag nach Immobilenerwerb unter Angehörigen nicht zu beanstanden