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Betz-Verfahren: Baldiges Urteil in Sicht

17.10.2007 15:44 Uhr

Die Kammer verhandelt in neuer Besetzung im Fall des Reutlinger Spediteurs

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Stuttgart. Das Strafverfahren gegen den Reutlinger Spediteur Thomas Betz vor dem Landgericht Stuttgart kann aus Sicht der Richter in nächster Zeit mit einem Urteil beendet werden. Das sagte eine Gerichtssprecherin heute. „Die Kammer ist mit ihrem Beweisprogramm fertig. Jetzt kommt es darauf an, welche Beweisanträge die Verteidiger stellen.“ Heute hatte die Kammer erstmals in neuer Besetzung verhandelt. Ein kranker Richter wurde ausgetauscht. „Der Ergänzungsrichter hat die gesamte Verhandlung verfolgt, er kann jetzt problemlos nachrücken“, sagte die Gerichtssprecherin weiter. Die Anwälte von Betz werfen der Justiz „Verfahrensfehler und Ermittlungspannen“ vor. „Wir werden noch eine Vielzahl von Beweisanträgen stellen“, sagte ein Sprecher der Spedition. Betz, der seit insgesamt zwei Jahren in Untersuchungshaft sitzt, kämpft mit einer Verfassungsbeschwerde für seine Freilassung. OLG und Landgericht sehen allerdings für den Fall einer Entlassung Fluchtgefahr. Dazu sagte Betz vor Gericht: „Flucht war und ist kein Thema und wird kein Thema sein. Das bin ich allein schon meiner Familie, meinen Mitarbeitern und dem von meinem Vater vor 60 Jahren gegründeten Unternehmen und dessen Kunden schuldig.“ Bei der Verfassungsbeschwerde stützt sich Betz auf ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Bodo Pieroth aus Münster. Darin wird dem Landgericht eine unzulässige Verzögerung des Verfahrens vorgeworfen. Unter anderem habe das Gericht zu wenige Verhandlungstage angesetzt, zudem habe der Prozess zu spät begonnen. Wegen der Erkrankung des Richters war der Angeklagte, dem Bestechung und Sozialversicherungsbetrug vorgeworfen werden, für kurze Zeit aus der Untersuchungshaft freigekommen. Das Landgericht hatte eine Verzögerung des Verfahrens befürchtet, die Betz nicht angelastet werden dürfe. Diese Entscheidung wurde jedoch vom Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart wieder aufgehoben, Betz kam am vergangenen Freitag - nach nur zwölf Tagen in Freiheit - wieder in Haft. (dpa)

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