Bei Gewinnen aus Betriebsveräußerungen und –aufgaben soll ab dem 1.1.2001 nur noch der halbe durchschnittliche Einkommenssteuer-Satz fällig werden. Das besagt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, wie unser Partnerdienst Autohaus online berichtet. Wer in den Genuss der Steuerermäßigung kommen möchte, muss allerdings das 55. Lebensjahr vollendet haben oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufstätig sein. Das Gesetz enthält außerdem folgende Einschränkung: Den halben Steuersatz gibt es nur einmal im Leben bei einer Betriebsveräußerung, und er gilt bei bis zu maximal zehn Millionen Mark Gewinn. Zum ausführlichen Text
Betriebsveräußerungen: Ab 2001 nur noch der halbe Steuersatz
Obergrenze bei zehn Millionen Mark Gewinn - nur einmal im Leben