BDI kritisiert Anti-Terror-Maßnahmen der EU

19.05.2006 14:03 Uhr

Harsche Kritik vom Industrieverband: EU-Vorschläge zur Abwehr terroristischer Anschläge im Transportbereich wirkungslos und zu teuer

Berlin. Die deutsche Industrie weist Vorschläge der EU- Kommission zur Abwehr terroristischer Anschläge im Transportbereich als unwirksam und zu teuer zurück. Eine entsprechende Brüsseler Verordnung sollte zurückgewiesen werden, forderte der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) in einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme. „Die Kommission greift unzulässig weit in den Bereich der Mitgliedstaaten ein und handelt ohne Rechtsgrundlage“, heißt es darin. „Für ein Unternehmen mittlerer Größe entstünden Kosten von rund 130.000 Euro pro Jahr.“ Die Kommission hatte Ende Februar Vorschläge unterbreitet, den Güterverkehr auf Straßen, Schienen und Binnengewässern besser vor terroristischen Gefahren zu schützen. Dazu sollten sich die Unternehmen zu freiwilligen Sicherheitsstandards verpflichten. Dafür würden sie als „zuverlässige Unternehmen“ zertifiziert und kämen in den Genuss schnellerer und vereinfachter Sicherheitskontrollen. Betroffen wären alle Beteiligten einer Lieferkette vom Verlader über den Spediteur bis zu den Terminalanlagen. Nach einer von der Zertifizierungsgesellschaft Det Norske Veritas (DNV) vorab erstellten und von der Kommission veröffentlichten Studie wären von der Verordnung insgesamt 4,75 Millionen Unternehmen in 25 EU-Staaten betroffen, ergänzte der BDI. Danach kämen auf die europäische Wirtschaft Kosten von insgesamt 48 Milliarden Euro einmalig und von weiteren 36 Milliarden Euro pro Jahr zu. „Die deutsche Industrie begrüßt wirkungsvolle Vorschläge zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus“, schreibt der Verband. Jedoch seien bereits zahlreiche Sicherheitsmaßnahmen auch für die Wirtschaft national und international angestoßen worden. Die EU-Verordnung aber passe nicht „in die Sicherheitsarchitektur und lässt eine systematische Anti-Terror-Politik der EU-Kommission vermissen“. Die Sicherheitsanforderungen seien „unangemessen pauschal“ und erfolgten unabhängig von einer differenzierten Gefahrenanalyse des Transport- und Logistiksektors. „Der Grundsatz der freiwilligen Zertifizierung verschleiert den quasi-obligatorischen Charakter der Verordnung: Nicht zertifizierte Unternehmen würden empfindliche Wettbewerbsnachteile erfahren.“ (dpa)

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