Im Bundesgesetzblatt vom 5. Mai 2006 ist das „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung“ verkündet worden. In dem Reformpaket wird unter anderem geregelt, dass die bei der Veräußerung von Binnenschiffen erzielten Buchgewinne steuerfrei in andere Schiffe reinvestiert werden können. Paragraph 6 b des Einkommensteuergesetzes wurde rückwirkend zum 1. Januar 2006 für die Dauer von fünf Jahren entsprechend geändert. Der Bundesverband der Deutschen Binnenschiffahrt e.V. (BDB) sieht damit eine seiner Kernforderungen gegenüber der Bundesregierung zur Stärkung des deutschen Binnenschifffahrtsgewerbes erfüllt. Internationale Wettbewerbsverzerrungen werden mit dieser Maßnahme abgefedert, da in den traditionell starken Binnenschifffahrtsnationen wie den Niederlanden oder Belgien solche Regelungen schon lange existieren. Die deutsche Flotte ist mit einem Durchschnittsalter im Trockengutbereich von 54,5 Jahren und im Tankschifffahrtsbereich von 32 Jahren im internationalen Vergleich relativ alt. „Mit dieser Maßnahme wird der Weg zur Modernisierung und Erneuerung der deutschen Flotte geöffnet!“, freut sich BDB-Präsident Heinz Hofmann. Die Bundesregierung hat Ende April zudem angekündigt, diesen Schritt mit einem Programm zur Förderung abgasarmer Motoren in der Binnenschifffahrt zu flankieren und KfW-Förderprogramme für das Gewerbe zu öffnen. „Wir sehen, dass die Bundesregierung das enorme Potenzial der Binnenschifffahrt zur Bewältigung der Güterverkehrsprobleme der Zukunft erkannt hat und den Ankündigungen zur Stärkung des Verkehrsträgers nun sehr schnell konkrete Taten folgen lässt. Wir sind hochzufrieden!“, so Hofmann weiter. (wb)
BDB: Weg zur Modernisierung der deutschen Binnenschiffsflotte geöffnet
Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt begrüßt Änderung des § 6 b Einkommensteuergesetz.