Duisburg. Der Bundesverband der Deutschen Binnenschiffahrt (BDB) stuft die Überarbeitung der Regeln für die Anwendung der so genannten De-minimis-Beihilfen durch die EU-Kommission als positiv ein. Die zu Jahresbeginn in Kraft getretene EU-Verordnung 1998/2006 bestimme, dass einem Unternehmen in einem Zeitraum von drei Jahren bis zu 200.000 Euro an staatlichen Beihilfen gewährt werden können, ohne dass diese Fördermaßnahme eigens bei der EU-Kommission angemeldet werden muss. Laut einer BDB-Pressemitteilung sei dieser Höchstbetrag unabhängig davon, ob die von dem Mitgliedsstaat gewährte Beihilfe ganz oder teilweise aus Gemeinschaftsmitteln finanziert wird. Förderungsfähig seien seit 2006 nun auch Maßnahmen im Transportsektor, der bislang vom Anwendungsbereich der De-minimis-Regelung ausgenommen war. Vorteil der Öffnung für den Transportsektor sei nun, dass Fördermaßnahmen der Bundesregierung für die Binnenschifffahrt gezielt und unkompliziert gewährt werden könnten. Beihilfen für den Erwerb von Fahrzeugen im Straßengütertransport seien dagegen ausdrücklich ausgeklammert, teilte der BDB mit. „Damit setzt die EU-Kommission hier ihr Vorhaben um, den Gütertransport verstärkt durch umweltfreundliche Verkehrsträger zu bewerkstelligen“, erklärte BDB-Präsident Gunther Jaegers. (tz)
BDB begrüßt Überarbeitung der De-minimis-Regelung
EU-Kommission erleichtert Maßnahmen zur Förderung der Binnenschifffahrt: Staatliche Beihilfen bis 200.000 Euro müssen nicht bei EU-Kommission angemeldet werden