Koblenz. Im Streit um den Ausbau des Flughafens Hahn haben Naturschützer einen juristischen Teilerfolg erzielt. Die Bauarbeiten zur Verlängerung der Start- und Landebahn dürfen zwar weitergehen, teilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz heute in Koblenz als Ergebnis eines Eilverfahrens mit. Die Flughafenbetreiber dürfen aber vorerst nicht den Wald roden lassen, in dem die seltene Mopsfledermaus lebt. Die Bahn soll bis Mitte 2006 um fast 700 Meter auf 3800 Meter verlängert werden. (dpa)
Bauarbeiten am Flughafen Hahn gehen vorerst weiter
Naturschützer erreichen allerdings einen Teilerfolg vor Gericht