Bahn-Börsengang: Opposition droht mit Untersuchungsausschuss

14.07.2006 08:53 Uhr

Die Bundestagsfraktionen von FDP, Grüne und Linke wollen einen Untersuchungsausschuss einrichten, falls die so genannte „Immobilienaffäre“ der Deutschen Bahn nicht bald restlos aufgeklärt wird.

Berlin. Ohne die Klärung immobilienrechtlicher Fragen für die Bahn-Teilprivatisierung droht der schwarz-roten Bundesregierung die Anrufung des Bundestags Untersuchungsausschusses durch die drei Oppositionsfraktionen FDP, Grüne und Linke. Diese Empfehlung wollten die Verkehrspolitiker den drei Fraktionen geben, wenn die Bundesregierung die „Immobilienaffäre“ bei der Privatisierungs- Entscheidung ausblenden sollte, teilten die verkehrspolitischen Sprecher von FDP, Grüne und Linke Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) in einem gemeinsamen Brief mit. In der letzten Sitzung des Verkehrsausschusses habe das Ministerium „an den gestellten Fragen vorbei“ geantwortet, kritisierte Dorothée Menzner von der Linksfraktion. Ihre Briefpartner sind die Verkehrspolitischen Sprecher von FDP und Grünen, Horst Friedrich und Winfried Hermann. Monate zuvor hatte Bahnchef Hartmut Mehdorn Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) in Zugzwang gebracht, nachdem bekannt geworden war, dass die Bahn systematisch Vermögen von Teilgesellschaften wie der Netz-AG der Konzernmutter zugerechnet hatte. Nachdem dies auch vom Bundesrechnungshof bemängelt worden war, hatte Tiefensee Anfang Juni eine Einigung mit Mehdorn herbeigeführt, Einzelheiten jedoch nicht mitgeteilt. In dem Brief der drei Oppositionssprecher wird der Minister nun aufgefordert, genaue Auskünfte zu geben. „Beschlüsse zur Zukunft der Deutschen Bahn AG können nur getroffen werden, wenn die Frage der Immobilienzuordnung restlos aufgeklärt und bereinigt ist“, sagte Menzner. Es sei auch zu klären, ob das Bilanzieren von Bahngrundstücken in den Büchern der DB-Holding mit der Bundesregierung sowie mit der Hauptversammlung und dem Aufsichtsrat der Bahn abgestimmt worden sei. „Auch wüssten wir gerne, ob Korrekturen und Ertragsbuchungen rückwirkend bei den betreffenden Konzerngesellschaften vorgenommen werden.“

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