Deutsche Betriebsräte haben wegen der Voraussetzungen eines europäischen Betriebsrats umfangreiche Auskunsftsansprüche gegen den Arbeitnehmer. Insbesondere gilt dies bei der Beurteilung, ob bei einer europaweit agierenden Gruppe ein herrschendes Unternehmen existiert. Dem Antrag eines Betriebsrats gegenüber einer GmbH & Co. KG wurde statttgegeben. Ausschlaggebend waren die klare Dominanz und weitreichenden Befugnisse des Firmengründers und Kommanditisten im "Gesellschafterbeirat". Bundesarbeitsgericht 30. März 2004 Aktenzeichen: 1 ABR 61/01 Sachverhalt und Details zu dieser Entscheidung finden Sie in der Verkehrs-Rundschau 18/04.
BAG: Rühriger Firmengründer muss Karten auf den Tisch legen
Umfangreiche Auskunftsansprüche auch gegen natürliche Person