Köln. Damit die bewilligten Fördermittel nach Möglichkeit noch in diesem Jahr ausgezahlt werden können, bittet das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) um eine zeitnahe Vorlage von Verwendungsnachweisen für die Programme „De-Minimis“ und „Weiterbildung“ 2017. Es können auch Teilverwendungsnachweisen eingereicht werden, teilte die Behörde jetzt in Köln mit. (ag)
BAG bittet um Verwendungsnachweise für Fördergelder
Das Bundesamt für Güterverkehr will die 2017 bewilligten Mittel für die Programme „De-Minimis“ und „Weiterbildung“ möglichst noch in diesem Jahr an die Antragsteller auszahlen.