Stuttgart. Schwere Unfälle mit Lastwagen nehmen auf den Straßen in Baden-Württemberg alarmierende Ausmaße an. Im vergangenen Jahr lag ihre Zahl nach Angaben des Verkehrsministeriums bei 16.000 und damit um 6,2 Prozent höher als 2005. Die Zahl der dabei Getöteten stieg um 18 Prozent auf 164. „Angesichts dieser Steigerungsraten müssen wir etwas gegen die zunehmende Gefährdung der Lastwagenfahrer selbst und der anderen Verkehrsteilnehmer unternehmen“, sagte Verkehrsstaatssekretär Rudolf Köberle (CDU) in einem Gespräch mit der „Deutschen Presse-Agentur“. Der Bund müsse für eine Pflicht in der EU zum Einbau von Sicherheitstechnik in neue Lastwagen eintreten. Köberle bereitet dazu eine Bundesratsinitiative vor. So könnten Notbremssysteme den Fahrer warnen, wenn er zu nah auf andere Fahrzeuge auffährt, oder bei Unterschreiten eines kritischen Abstands den Lastwagen abbremsen. Neben dieser Technik sollten nach Köberles Worten auch elektronische Stabilitätsprogramme und Spurassistenten für Neufahrzeuge verbindlich vorgeschrieben werden. Zudem will er die Überholverbote für LKW auf zweistreifigen Autobahnen verschärfen. „Wir müssen den Elefantenrennen einen Riegel vorschieben. Sie blockieren den Verkehrsfluss und führen in ihrer Folge oft zu gefährlichen Situationen.“ Lastkraftwagen dürfen nicht mehr als 80 Stundenkilometer fahren und müssen mindestens 50 Meter Abstand zum vor ihnen fahrenden Fahrzeug einhalten. Zudem muss das überholende Fahrzeug wesentlich schneller fahren als das zu überholende. Nach Köberles Darstellung wird gegen diese Vorschriften bei den allermeisten Überholmanövern von Lastwagen verstoßen. Enttäuscht zeigte sich der CDU-Politiker, dass ein generelles Lastwagen-Überholverbot auf zweistreifigen Autobahnen in der Verkehrsministerkonferenz keine Mehrheit gefunden hat. Allerdings wolle das Bundesverkehrsministerium das Aufstellen von Überholverbotsschildern erheblich erleichtern. „Das würde für Baden-Württemberg bedeuten, dass wir auf einigen Abschnitten zusätzliche Überholverbote anordnen könnten.“ Derzeit ist den Lastkraftwagen auf gut einem Drittel der 2050 Kilometer Richtungsfahrbahnen - eine Autobahn hat zwei Richtungsfahrbahnen - das Überholen untersagt. Nur ein kleiner Teil der Verbote gilt ganztägig, die meisten sind zeitlich beschränkt zwischen 6.00 und 19.00 Uhr. Köberle: „Neben der räumlichen Ausweitung der Verbotsstrecken prüfen wir auch, die vorhandenen Verbote bis 21.00 oder 22.00 Uhr auszuweiten.“ „Die Unfälle mit Lastkraftwagen, die nahezu ungebremst in ein Stauende hineinrasen, sind beunruhigend“, meinte Köberle. Grund sei oft die Ablenkung der Fahrer. So seien ihre Kabinen mittlerweile rollende Büros, in denen per Fax Aufträge eingehen. „Es werden während des Fahrens aber auch Kaffee gekocht, Karten studiert, Zeitung gelesen - sogar Fußpflege auf dem Armaturenbrett haben unsere Beamten schon entdeckt.“ Häufig festzustellen seien auch Gespräche am Handy. Die Karlsruher Polizei hat in einem getarnten Wohnmobil seit 2001 solche Tätigkeiten mit einer Kamera dokumentiert. In einem Großteil der Unfälle spiele aber auch Übermüdung eine Rolle. Der Staatssekretär bedauerte, dass die Straßenverkehrsordnung keine Sanktionen für gefährliche verkehrsfremde Tätigkeiten vorsieht. „Auf Anregung Baden-Württembergs erarbeitet der Bund nun eine Formulierung, die ein umfassendes und rechtlich wasserdichtes Verbot garantiert.“ (dpa)
Baden-Württemberg: Anzahl der LKW-Unfälle nimmt zu
Verkehrsministerium will gegensteuern: Verpflichtender Einsatz von Fahrerassistenzsystemen gefordert