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AwSV: DSLV kritisiert Bundesumweltministerium

27.06.2013 11:53 Uhr
AwSV: DSLV kritisiert Bundesumweltministerium
DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster ist dafür, bei der Neufassung der Wasserschutz-Verordnung noch einmal von vorn zu beginnen
© Foto: VerkehrsRundschau/Sepp Spiegl

Hauptgeschäftsführer Frank Huster ist mit dem Entwurf einer neuen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nicht einverstanden.

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Bonn. Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) hat auch am erneut geänderten Entwurf der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) scharfe Kritik geübt. Nachdem vergangene Woche bekannt geworden ist, dass Umschlaganlagen des intermodalen Verkehrs künftig nicht dem Regelungsinhalt unterliegen sollen, äußerte der DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster am Mittwoch seinen Unmut über die neueste Fassung des Verordnungsentwurfs. 

„Es ist inzwischen völlig unklar, welches Schutzziel das Bundesumweltministerium mit der geplanten Verordnung noch verfolgt“, sagte er. Der Entwurf der AwSV sei nicht nur handwerklich schlecht gemacht, sondern wegen der vielen Änderungen auch kaum mehr nachvollziehbar. Zugleich betonte er, dass der DSLV eine Bundesverordnung unterstützt, die das heute uneinheitliche Recht der Bundesländer zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ablösen soll. 

Huster forderte aber, Betreibern von Stückgutumschlaganlagen nicht zusätzlich durch noch strengere Umweltauflagen das Leben zu erschweren und den Umschlag geschlossener Behälter generell aus der AwSV auszuklammern. „Ich halte es für sachlich falsch, nur  den Containerumschlag in den Terminals des Kombinierten Verkehrs und in den Häfen von den Regelungen der AwSV auszunehmen, den Stückgutumschlag jedoch nicht“, erklärte Huster. Immerhin gehe von einem 200-Liter-Fass eine deutlich geringere Gefahr aus als von einem Tank-Container, der bis zu 26.000 Liter fasse, argumentierte der Verbandsvertreter in Bonn.

DSLV fordert einen Neuanfang
Viele Sammelgutspediteure fürchten einen immensen Umrüstungsaufwand für ihre Umschlaghallen für ein eher abstraktes Risiko. Falls hier ein Transportgebinde undicht wird, reichen in der Regel lokale Maßnahmen wie Bindemittel, Auffangwannen und Bergungsfässer. Die Gefahr einer Grundwasserverunreinigung bestehe aufgrund der geringen Mengen kaum, sagte Huster. Der DSLV-Hauptgeschäftsführer wünscht sich deshalb von der Politik mehr Verständnis für die Arbeitsweise der Stückgutnetzbetreiber.

„Es wäre am besten für alle Beteiligten,wenn das Bundesumweltministerium jetzt einen Schlussstrich zieht und mit der AwSV noch einmal von vorn beginnt“, erklärte Huster. Diesmal mit klareren Vorgaben, welches Risiko tatsächlich besteht und welche Vorgaben die Beteiligten zu erfüllen haben." Denn dem Ministerium scheine momentan selbst nicht klar zu sein, was es eigentlich regeln wolle. (ag)

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