Arbeitszeitnachweise sind bei Fahrten mit nicht im Einsatz befindlichen Arbeitsmaschinen, die der Personen- oder Güterbeförderung im Straßenverkehr dienen, nicht aber für im Arbeitseinsatz befindliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen vorzulegen.
- Arbeitsnachweis bei Fahrt mit Asphaltkocher (8.5 KB, PDF)