Stuttgart. Zum 1. Mai diesen Jahres hat die EU das Anti-Schimmel-Mittel Dimethylfumarat (teilweise als DMF bezeichnet) verboten. Industrie und Handel dürfen keine Produkte mit einer Konzentration von mehr als 0,1 mg/kg in Verkehr bringen. Produkte, die sich schon im Handel oder bei den Verbrauchern befinden, müssen vom Markt genommen werden. „Das Verbot betrifft alle Warengruppen, besonders aber alle Arten von Lederwaren wie Schuhe, Bekleidung, Accessoires und Möbel, jedoch teilweise auch Spielzeuge“, verdeutlicht Peter Spengler, Leiter der Labors bei Dekra Industrial in Stuttgart. Er registriert zunehmend Anfragen aus der Industrie und dem Handel, die sich vor Rückrufaktionen schützen wollen. Dimethylfumarat kommt laut Dekra meist in so genannten Silicagel-Beuteln zum Einsatz. Sie sollen Feuchtigkeit binden und Schimmel am Produkt selbst oder in der Verpackung verhindern. Außerdem besprühten Exporteure die Transport-Container vor der Verschiffung mit Dimethylfumarat-haltigen Produkten. Dünste die Chemikalie aus, könne sie von porösen Materialien absorbiert werden. Textilien, Leder und unlackiertes Holz sind deshalb nach Dekra-Angaben besonders gefährdet. Die Chemikalie könne bei Menschen Symptome wie Kontaktdermatitis und Atembeschwerden hervorrufen. Dekra Industrial bietet in seinem Labor für Umwelt und Produktanalytik Dimethylfumarat-Analytik an, um Unternehmen Sicherheit zu verschaffen. Die Prüforganisation hat in Deutschland mit einem Netzwerk von fünf Laboren, sowie mit einem Labor in China die Möglichkeit, Konsumgüter, Spielzeuge und gewerbliche Produkte auf Schadstoffe und ihre Sicherheit hin zu testen. (pi)
Angst vor Rückrufaktionen: Verbot von Anti-Schimmel-Mittel verunsichert Industrie und Handel
Das kürzlich in Kraft getretene EU-weite Verbot des Anti-Schimmel-Mittels Dimethylfumarat verunsichert Industrie und Handel, stellt die Prüforganisation Dekra fest. Die Analyse von Produkten schützt vor Rückrufaktionen