Die Beteiligung an einer Schlägerei außerhalb der Arbeitszeit rechtfertigt nicht die fristlose Kündigung. Das berichtet die "Financial Times Deutschland" in ihrer Dienstagsausgabe unter Berufung auf ein Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts in Frankfurt (Az.: 3Sa 1550/06). Der Kläger hatte sich mit Kameraden seiner Berufsschulklasse geprügelt. Die Beteiligten arbeiteten aber nicht für denselben Arbeitgeber. Laut Urteil ist ein körperlicher Angriff nur dann ein Kündigungsgrund, wenn dadurch das Arbeitsverhältnis direkt beeinträchtigt wird, hieß es in der Zeitung. Nach Unfall tausende Menschen ohne Fernsehen, Internet und Telefon Tausende Menschen in den Gemeinden Weissach im Tal und Auenwald (Rems-Murr-Kreis) haben nach einem Verkehrsunfall am Sonntag drei Stunden auf Fernsehen, Internet und Telefon verzichten müssen. Nach Angaben der Polizei war ein bislang unbekannter Autofahrer bei einem Überholmanöver auf Rollsplitt ins Schleudern geraten. Dabei prallte er gegen einen Verteiler des Netzbetreibers Kabel BW und beschädigte diesen so, dass 1800 Haushalte ohne elektronische Verbindung zur Außenwelt waren. Danach war er gegen ein Garagentor gefahren. Nachdem ein Zeuge geholfen hatte, den eingeklemmten Wagen zu befreien, stieg der Fahrer umgehend wieder ein und flüchtete. Die Fahndung der Polizei nach dem Mann blieb bislang ohne Erfolg.
Am Rande: Schlägereien sind kein Kündigungsgrund!
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