Ab 4. Dezember ist es soweit. Dann müssen EU-weit alle Unternehmen, die Fahrzeuge von mehr als 3,5 Tonnen inklusive Hänger zulässigem Gesamtgewicht einsetzen, einen Verkehrsleiter bestellen. Sprich: Diese Unternehmen müssen entweder diese Aufgabe selbst wahrnehmen, einen Verkehrsleiter in ihrem Unternehmen benennen oder aber einen externen Verkehrsleiter damit betrauen und dies der zuständigen Behörde benennen. Diese neuen Markt- und Berufszugangsregelungen im Güterkraftverkehr sorgen für Unsicherheit. Viele Unternehmer fragen sich, was es mit dem neuen Verkehrsleiter auf sich hat. Was zu tun ist und worauf Betriebe und Mitarbeiter achten müssen, erläutern die aktuellen Beiträge des Wochenmagazins VerkehrsRundschau (PDF-Download):
Güterkraftverkehrsgesetz - Neue Spielregeln für den Berufszugang (VR 31-32/2011)
Der Verkehrsleiter - Die Tücken der Praxis (VR 33-34/2011)
- Güterkraftverkehrsgesetz (301.4 KB, PDF)
- Verkehrsleiter (240.2 KB, PDF)