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Aktionärschützer klagen gegen MAN-Aufsichtsratswahl

14.06.2007 14:54 Uhr

Konflikt um VW-Aufsichtsratschef Ferdinand Piëch und VW-Nutzfahrzeugchef Stephan Schaller: Unabhängiger und fairer Wettbewerb gefährdet

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München. Aktionärsschützer haben wie angekündigt Klage gegen die Wahl von Vertretern des Autobauers Volkswagen in den MAN- Aufsichtsrat eingereicht. Ziel sei, dass die Wahl von VW- Aufsichtsratschef Ferdinand Piëch an die Spitze des Kontrollgremiums sowie von VW-Nutzfahrzeuge-Chef Stephan Schaller in den Aufsichtsrat bei der MAN-Hauptversammlung für nichtig erklärt werde, teilte die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) heute in München mit. Eine entsprechende Anfechtungsklage sei fristgerecht vor dem Landgericht München I eingereicht worden. Damit wende man sich gegen „massive Verstöße gegen den Deutschen Corporate Governance Kodex“ (DCGK), dessen Vorgaben sich MAN unterworfen habe, hieß es. Ein MAN-Sprecher erklärte, die Klage liege dem Unternehmen bisher nicht vor, man äußere sich zudem nicht zu laufenden Verfahren. Die Wahl Piëchs und Schallers verstoße unter anderem gegen die Bestimmung des Kodex, wonach Aufsichtsratsmitglieder keine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern innehaben könnten, erklärte die SdK zur Begründung. „Piëch hat sich bekanntlich aktiv der Nutzfahrzeugsparte von VW angenommen und soll sogar Absprachen mit Arbeitnehmervertretern des MAN-Aufsichtsrates im Hinblick auf gemeinsame Interessen der Nutzfahrzeugsparten von VW und MAN getroffen haben.“ VW als größter Aktionär von MAN und dessen schwedischem Konkurrenten Scania will eine europäische LKWw-Allianz schmieden und hatte dafür seinen Einfluss durch die Besetzung von Schlüsselpositionen in den Aufsichtsräten ausgebaut. Die Wahl von Audi-Chef Rupert Stadler in den MAN-Aufsichtsrat ist nicht in die Klage einbezogen. „Da sehen wir den Interessenkonflikt nicht in dem Maße gegeben wie bei den anderen beiden“, sagte SdK- Vorstandsmitglied Reinhild Keitel. Nach eigener Einschätzung betritt die SdK mit der Klage juristisches Neuland. „Bislang ist die Einhaltung des Kodex noch bei keiner Gesellschaft gerichtlich eingefordert worden“, hieß es. (dpa)

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