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Airlines müssen fast 800 Millionen Euro Strafgeld zahlen

10.11.2010 09:23 Uhr
Airlines müssen fast 800 Millionen Euro Strafgeld zahlen
Wegen illegaler Preisabsprachen werden nun zahlreiche Airlines zur Kasse gebeten
© Foto: Christian Fleming

Illegale Preisabsprachen: Air France/KLM, British Airways und neun weitere Fluggesellschaften müssen Millionenstrafen bezahlen

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Brüssel. Air France/KLM, British Airways und neun weitere Fluggesellschaften müssen wegen illegaler Preisabsprachen bei der weltweiten Luftfracht ein saftiges EU-Bußgeld bezahlen. Insgesamt sind es 799,5 Millionen Euro. Die Deutsche Lufthansa hatte die Verstöße bei den Wettbewerbshütern gemeldet und muss deshalb nichts zahlen, wie die EU-Kommission am Dienstag nach mehrjährigen Ermittlungen entschied. Air France-KLM kündigte umgehend einen Einspruch gegen die Strafe an.

Bei den Absprachen ging es von 1999 an um die Höhe von Kerosinzuschlägen, die von vielen Fluggesellschaften wegen der Ölpreissteigerungen erhoben wurden. Später führten die Airlines dann auch einen "Sicherheitszuschlag" ein. Die Absprachen dauerten bis Anfang 2006.

Zu den bestraften Airlines gehören auch Air Canada, Cathay Pacific, Cargolux, Japan Airlines, LAN Chile, Martinair, SAS, Singapore Airlines und Qantas. Das höchste Bußgeld muss der Verbund Air France/KLM mit insgesamt rund 310 Millionen Euro berappen. British Airways folgt mit 104 Millionen Euro.

Die EU-Behörde berichtete: "Im Rahmen der Kronzeugenregelung der Kommission wurde Lufthansa (einschließlich ihrer Tochtergesellschaft Swiss) die Geldbuße vollständig erlassen, da sie als erstes Unternehmen Informationen über das Kartell vorgelegt hatte."

EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia rechtfertigte das vergleichsweise hohe Bußgeld. "Es ist bedauerlich, dass so viele große Fluggesellschaften ihre Preise zum Nachteil der europäischen Unternehmen und Verbraucher abgesprochen haben."

Fünf Airlines beantragten wegen angeblicher Zahlungsunfähigkeit, die Bußen zu verringern. Die Kommission ging jedoch nicht auf diesen Wunsch ein.

Absprachen zum Schaden von Verbrauchern und Unternehmen sind in der EU streng verboten. Die Kommission kann Bußen von bis zu 10 Prozent eines Jahresumsatzes verhängen - dieser Rahmen wird aber in der Regel nicht ausgeschöpft. (dpa)

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