Bad Homburg. Die Umstellung von der traditionellen Papierabfertigung auf das zum 1. Juli 2009 obligatorisch werdende elektronische Automated Export System (AES) lässt immer noch stark zu wünschen übrig. Das betonte der Zollsoftware-Anbieter Kewill CSF GmbH kürzlich auf einer Informationsveranstaltung in Frankfurt/Main. Nach Darstellung von Andreas Muth vom Hauptzollamt Frankfurt/Main wurden seit AES-Einführung im Juni 2006 im letzten Monat erst ein Prozent der Ausfuhranmeldungen und 5,8 Prozent der Ausfuhrbestätigungen über AES abgewickelt. Vor allem bei supranationalen Verfahren stellen dadurch fehlende Ausgangsbestätigungen laut Muth ein großes Problem dar. Wobei nachträgliche Anfragen beim Zoll zu Überlastungen und langen Wartezeiten führten. Da im 1. Quartal 2008 am Frankfurter Flughafen rund eine Millionen Ausfuhrbestätigungen auf Papier erledigt worden seien und nur knapp 68.000 über Atlas-AES, bestehe seitens der Ausführer noch ein „enormer Handlungsbedarf“. Rechtsanwältin Jutta Knell vom Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV) wies auf der Veranstaltung darauf hin, dass die elektronische Zoll-Vorabanmeldung bei Im- und Exporten mit der EU wohl nicht zum 1. Juli 2009 realisiert werde. Dies sei darauf zurückzuführen, dass die elektronische Vernetzung aller EU-Zollstellen zu diesem Zeitpunkt organisatorisch nicht vollzogen werden könne. Mit einer Einführung sei deshalb nicht vor dem Frühjahr 2010 zu rechnen. Die vorgesehenen Vorabanmeldefristen betragen laut Knell bei EU-Importen zum Beispiel im Seeverkehr 24 Stunden vor Verladung im Abgangshafen und im Langstrecken-Luftfrachtverkehr vier Stunden vor Eintreffen in der EU. Eine praktische Lösungsmöglichkeit bietet seit kurzem die neue Datenkommunikationsplattform Air Cargo Pool (ACP) der Kewill CSF GmbH. Dieser bietet laut Geschäftsführer Wolfgang Schwab eine kostengünstige, schnelle und sichere Abwicklung elektronischer Ausfuhranmeldungen und beinhaltet zwei zuverlässige Dienste: Zum einen laufe eine automatisierte Ausgangsabwicklung der Luftfrachtausfuhren inklusive Ausgangsmitteilung an den Zoll und die daraus resultierende wichtige Zustellung des umsatzsteuerrelevanten Ausfuhrvermerks an den Exporteur. Zum anderen ermögliche der ACP eine bequeme und einfache Gestellung an speziellen von Kewill CSF aufgestellten Flughafenselbstbedienungsterminals.
AES-Luftfrachtausfuhr: Traditioneller Zollstempel überwiegt nach wie vor
Experten erwarten, dass die elektronische Zoll-Vorabanmeldung bei Im- und Exporten mit der EU bis zum 1. Juli 2009 nicht umgesetzt wird.