Nicht jede hohe Geschwindigkeitsüberschreitung zieht automatisch ein Fahrverbot nach sich. Ein Kraftfahrer war nachts innerhalb geschlossener Ortschaft mit 34 Stundenkilometern zu viel geblitzt worden und hatte vom Amtsgericht eine Geldbuße von 200 Mark und einen Monat Fahrverbot erhalten. Dieses Urteil wurde jetzt vom Oberlandesgericht Düsseldorf aufgehoben (AZ.: 2a Ss Owi 43/00). Eine grobe Pflichtverletzung sei nur dann anzunehmen, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet worden seien oder zumindest hätten gefährdet werden können. Das müsse bei einer Fahrt zu verkehrsstiller Nachtzeit im Einzelfall nachgewiesen werden, um ein Fahrverbot rechtfertigen zu können. (dpa)
Abgeblitzt: Kein automatisches Fahrverbot bei mehr als 30 km/h Überschreitung
Nicht jede hohe Geschwindigkeitsüberschreitung zieht automatisch ein Fahrverbot nach sich