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Vertretungszusatz irreführend

30.06.2011 01:00 Uhr
Vertretungszusatz irreführend
Es muss eindeutig geregelt sein, wer die GmbH vertreten darf
© Foto: imago/Insadco

Oberlandesgericht Hamm: Vertretungsberechtigung mehrerer GmbH-Geschäftsführer muss unmissverständlich geregelt sein

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Das vereinfachte Verfahren für die Gründung einer GmbH bringt Vorteile. Es kann aber auch zu Komplikationen führen, wie eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm zeigt. Ein Gründungsgesellschafter einer GmbH sollte Geschäftsführer werden. Er wollte das Musterprotokoll allerdings um den Zusatz „Ich bin einzelvertretungsberechtigt" ergänzen.

Zusatz darf nicht mißverständlich sein

Das Gericht hielt dies für unzulässig, weil irreführend: Bei nur einem Geschäftsführer sei ohnehin klar, dass dieser vertretungsberechtigt sei. Bei mehreren Geschäftsführern gelte von Gesetzes wegen, dass sie nur gemeinsam die Gesellschaft vertreten könnten. Der Rechtsverkehr könne den Zusatz jedoch so verstehen, dass der Gründungsgeschäftsführer auch in diesem Fall einzelvertretungsberechtigt sein soll.

Oberlandesgericht Hamm
Beschluss vom 14. April 2011
Aktenzeichen: I-15 Wx 499/10 

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