Verhandlungen über Erbschaftsteuerreform offen

04.11.2008 10:32 Uhr

Ein Treffen der Spitzenrunde am Montag bleibt vorerst ohne schnelles Ergebnis

Berlin. Im Dauerstreit um die seit Monaten überfällige Reform der Erbschaftsteuer sind die Fronten in der großen Koalition bis zum Schluss hart geblieben. Auch nach mehrstündigen Verhandlungen einer Spitzenrunde der großen Koalition bei Kanzlerin Angela Merkel (CDU) zeichnete sich am Montagabend keine Einigung ab. Bei dem Treffen sollte nach über zweijährigen Verhandlungen der Versuch unternommen werden, bei dem Thema endlich zu einem wirklichen Durchbruch zu kommen. Die SPD lehnte vor dem Treffen Forderungen der CSU nach weitergehenden Entlastungen von Firmen- und Villen-Erben ab. CSU-Chef Horst Seehofer bekräftigte vor den Gesprächen im Kanzleramt, bei den Verhandlungen mit der SPD hart zu bleiben. Nach einer Vorstandssitzung hatte Seehofer in München betont: „Ich habe als CSU- Vorsitzender keinen großen Verhandlungsspielraum.“ Es gehe um ein Stück Glaubwürdigkeit der Partei. Die Union hatte sich zuvor zwar auf eine einheitliche Linie verständigt. Doch auch in der CDU gibt es Bedenken wegen der CSU-Forderungen. Die Begegnung trug den Charakter eines Koalitionsausschusses, da bis auf SPD-Chef Franz Müntefering und Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) alle Spitzenpolitiker der Koalition am Tisch der Kanzlerin saßen. Von beiden Seiten wurden aber auch noch Fachpolitiker hinzugezogen. Die CSU hatte sich gegen den bisherigen, von ihr bereits ausgehandelten Koalitions-Kompromiss gewehrt und in der Union dann weitergehende Forderungen durchgesetzt. Bei selber genutzten, familieneigenen Wohnungen oder Häusern forderte die Union auf Druck der CSU einen speziellen Freibetrag von 1,5 Millionen Euro pro Ehegatten oder Kind. Zudem pochte die CSU auf deutlich höhere steuerfreie Vermögen für Kinder und Ehegatten. Sie will den Kinderfreibetrag von den bisher geplanten je 400.000 auf 600.000 Euro und den für Ehegatten von 500.000 auf eine Million Euro anheben. Bei den geplanten Steuerbegünstigungen für Firmenerben plädierte die Union für zwei Wahl-Modelle. Der 85-Prozent-Steuerrabatt sollte gewährt werden, wenn die Substanz des Betriebes sieben Jahre lang erhalten bleibt. Als Alternative sollte die Steuer ganz wegfallen, wenn die Betriebssubstanz zehn Jahre lang gehalten wird. Hier gab es noch zahlreiche Stellschrauben, um zu einer Lösung zu kommen. In der SPD stießen der Millionen-Sonderfreibetrag bei Immobilien sowie die deutlich höheren Freibeträge für Privatvermögen ebenso auf Widerstand wie ein noch großzügigeres Steuerprivileg für Firmenerben. Dies gehe weit über den Grundsatz hinaus, das normale Einfamilienhaus von der Erbschaft- und Schenkungsteuer weiter zu verschonen. Auch in der Union gab es Bedenken, dass ein Sonderfreibetrag von 1,5 Millionen Euro den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz verletzen könnte, da Immobilien- und Geldvermögen nicht gleich behandelt würde. Zudem drohten hier Umgehungsmöglichkeiten und deutliche Einnahmeausfälle für die Länder. Durch den Sonderfreibetrag könnten sogar Villen im Wert von 3 Millionen Euro steuerfrei vererbt oder verschenkt werden, da Wohnimmobilien häufig Eheleuten je zur Hälfte gehören. Zweifel gibt es zudem, ob das Verfassungsgericht die gelockerten Vorgaben für die Begünstigung von Firmenerben akzeptiert. Die SPD beharrte darauf, dass das Aufkommen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer auch nach der Reform bei jährlich etwa vier Milliarden Euro liegen müsse. Das Geld fließt ausschließlich den Ländern zu. Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) appellierte an die CSU, „zur Vernunft zu kommen“. Berlin erhielte 200 Millionen Euro und Bayern sogar 800 Millionen Euro weniger, falls die CSU-Pläne verwirklicht würden. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Erbschaftsteuer bis Jahresende neu geregelt werden. Weitgehend Einigkeit herrschte in der Runde bei Merkel dagegen beim geplanten Konjunkturpaket, dessen Details die Koalitionsspitzen ebenfalls beraten wollten. Mit den Maßnahmen, die an diesem Mittwoch im Kabinett beschlossen werden sollen, will die Bundesregierung Aufträge von 50 Milliarden Euro anschieben und eine Million Arbeitsplätze sichern. Das Programm sieht unter anderem vor, die Kfz-Steuer beim Kauf von Neuwagen befristet zu erlassen. Zudem sollen Investitionen in neue Firmenanlagen steuerlich gefördert und Handwerkerrechnungen in Privathaushalten besser beim Fiskus absetzbar sein. Zudem soll mehr Geld in die Gebäudesanierung, den Verkehr und Kommunen fließen. (dpa)

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