-- Anzeige --

Urteil: Wer den Lkw des Auftraggebers fährt, ist nicht selbstständig

22.10.2020 16:27 Uhr
Justitia, Statue, Urteil, Gesetz
© Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/picture-alliance

Das Landessozialgericht NRW hat bestätigt, dass ein Fahrer in einem solchen Fall abhängig beschäftigt ist. Denn er nutzt die Betriebsmittel des Auftraggebers und auch das Investitionsrisiko.

-- Anzeige --

Essen. Wer ohne eigenes Fahrzeug Transportfahrten für ein Transportunternehmen erbringt, ist abhängig beschäftigt und nicht selbstständig. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) klargestellt. In dem Fall führte ein selbstständiger Landwirt Transportaufträge für ein Transportunternehmen und verschiedene andere Auftraggeber aus. Diese erfolgten unregelmäßig für zumeist wenige Tage zu pauschalen Tagessätzen. Der Landwirt nutzte dabei einen Lkw, des Transportunternehmens. Bei einer Betriebsprüfung stieß der Rentenversicherungsträger darauf. Für ihn war klar, dass der Landwirt in seiner Tätigkeit als Fahrer scheinselbstständig und eigentlich versicherungspflichtig ist.

Das LSG sah das in einem Berufungsverfahren genauso: Transporte setzten das Vorhandensein und die Nutzung eines Transportfahrzeuges voraus, so die Begründung. Verfüge ein im Transportgewerbe tätiger Auftragnehmer nicht über ein eigenes Fahrzeug, sondern werde ihm dieses kostenfrei vom Auftraggeber gestellt, spreche dies maßgeblich gegen eine selbstständige Tätigkeit. Die Tatsache, dass er mit dem Lkw ein Betriebsmittel des Auftraggebers benötigt spreche dafür, dass der Fahrer in die Betriebsorganisation eingebunden sei, so die Einschätzung des Gerichts. Zum anderen liege das Investitionsrisiko als Indiz für eine selbstständige Tätigkeit beim Auftraggeber und gerade nicht beim Auftragnehmer. Darüber hinaus könne der Auftragnehmer mangels eigenen Fahrzeugs keine unternehmerischen Gestaltungsspielräume für eine anderweitige Tätigkeit am Markt des Warentransports außerhalb einer abhängigen Beschäftigung als Transportfahrer nutzen.

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.