Urteil: Verletztenrente nur bei entsprechendem Arbeitsunfall

04.12.2014 09:16 Uhr
Rettungshubschrauber-Einsatz
Der traumatisierte Ex-Rettungspilot hatte trotz Traumas keinen Anspruch auf eine Verletztenrente
© Foto: Picture Alliance/blickwinkel/P. Royer

Wer durch einen Unfall arbeitsunfähig wird, darf auf eine Verletztenrente hoffen. Der kausale Zusammenhang muss aber erkennbar sein.

München. Eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) kann nach einem Arbeitsunfall zur Zahlung einer Verletztenrente führen, auch nach Jahren noch. Es muss aber ein kausaler Zusammenhang nachvollziehbar sein. So urteilte das Bayerische Landessozialgericht.

Der Kläger, ein Hubschrauberpilot, erlitt 1994 einen Arbeitsunfall, er musste aus technischen Gründen notlanden. Er arbeitete weiter als Rettungsflieger, bis er 2005 aus psychischen Gründen fluguntauglich wurde. Er begehrte die Zahlung einer Verletztenrente, weil er infolge des Unfalls aufgrund einer PTBS fluguntauglich sei. Das Gericht lehnte das ab. Die für eine PTBS typische Vermeidungsstrategie von Reizen sei bei dem Piloten nicht erfolgt, da er elf Jahre weiter gearbeitet habe. Die Fluguntauglichkeit sei nicht auf den Unfall zurückzuführen. (ctw/ms)

Urteil vom 04.08.2014
Aktenzeichen L 2 U 4/11

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