Urteil: Untersuchungsverweigerung rechtfertigt fristlose Kündigung

27.04.2010 12:30 Uhr

Wer sich weigert, sich von einem Amtsarzt untersuchen zu lassen, kann fristlos gekündigt werden

Mainz. Die Weigerung, sich von einem Amtsarzt begutachten zu lassen, kann einen Arbeitnehmer den Job kosten. Das geht aus einem am Montag bekanntgewordenen Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor. Demnach ist in diesen Fällen nicht nur eine ordentliche, sondern sogar eine fristlose Kündigung zulässig (Az.: 6 Sa 640/09). Das Gericht wies mit seinem Urteil die Kündigungsschutzklage einer Arbeitnehmerin ab. Sie hatte die Untersuchung durch einen Amtsarzt verweigert. Der Arbeitgeber hatte sich wegen zunehmender Leistungsunfähigkeit und offensichtlich psychisch bedingter Probleme der Klägerin zur Einschaltung des Amtsarztes entschlossen. Die Arbeitnehmerin sah dafür jedoch keinen Grund und blieb zwei angesetzten Untersuchungsterminen unentschuldigt fern. Daraufhin sprach der Arbeitgeber die fristlose Kündigung aus. Das Landesarbeitsgericht stufte dies als zulässig ein. Die Klägerin habe ihre Mitwirkungspflicht verletzt. Zwar handele es sich hierbei nur um eine sogenannte Nebenpflicht und nicht etwa, wie die Arbeitspflicht, um eine Hauptpflicht des Arbeitsvertrages. Gleichwohl könne auch bei einem bewussten Vorstoß gegen eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht die Kündigung zulässig sein. (dpa)

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