Solingen. Erleidet ein Fahrzeug einen Totalschaden, dann gehört zu dem zu zahlenden Schadensersatz auch der restliche Kraftstoff. So entschied das Amtsgericht Solingen. Der PKW war nach einem Unfall so beschädigt, dass ein Totalschaden vorlag. Im Tank war noch ein Rest Kraftstoff von 55 Litern. Hierbei handelt es sich um einen ersatzpflichtigen Schaden. Denn ohne das Unfallereignis hätte der Kraftfahrer den Sprit verfahren. Da dies infolge des Totalschadens nicht mehr geht, kann der PKW-Halter hierfür Schadensersatz verlangen. Aufgrund der entstehenden hohen Kosten ist es ihm dabei nicht zumutbar, den Kraftstoff abpumpen zu lassen.
Urteil vom 18.06.2013
Aktenzeichen 12 C 638/12