München. Für den Entzug der Fahrerlaubnis reichen äußere Anzeichen, die auf Drogenkonsum schließen lassen könnten, nicht aus. Hierauf weist der Bayrische Verwaltungsgerichtshof hin. Hat die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Eignung eines Kraftfahrers zum Führen eines Kraftfahrzeugs, so kann sie zwar grundsätzlich notfalls die Fahrerlaubnis entziehen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Anhaltspunkte für Alkohl- oder Drogenkonsum im Straßenverkehr vorliegen. Will die Behörde hierauf eine Entziehung stützen, reicht es aber nicht aus, dass der Betroffene gerötete Augen hat und er sich nervös verhalten hat. Es ist vielmehr erforderlich, dass ein vollständiges rechtmäßiges Gutachten über die Fahreignung eingeholt wird.
Urteil vom 04.02.2013
Aktenzeichen 11 Cs 13.22