-- Anzeige --

Urteil: Kündigung durch Mitarbeiter kein Grund für Revanche-Kündigung

12.08.2019 14:14 Uhr
Kündigung
In dem Fall hatte der Arbeitgeber einen abwanderungswilligen Arbeitnehmer zu einer früheren Frist gekündigt als er selbst anvisiert hatte
© Foto: M&S Fotodesign/Fotolia

Der Abkehrwille eines Arbeitnehmers rechtfertigt eine Gegenkündigung durch den Arbeitgeber zu einem früheren Zeitpunkt nur im Ausnahmefall.

-- Anzeige --

Siegburg. Ein Arbeitgeber darf einem Arbeitnehmer nicht ohne weiteres zum nächstmöglichen Termin kündigen, weil der Beschäftigte zuvor von sich aus seinen Job mit längerer Frist kündigte. Der in der Eigenkündigung zum Ausdruck kommende Wille des Arbeitnehmers zur Abkehr von dem Unternehmen rechtfertige nicht die Kündigung durch den Arbeitgeber, entschied das Arbeitsgericht Siegburg. Zuerst berichtete die Nachrichtenagentur „afp“ darüber, dass die arbeitsrechtliche Retourkutsche illegal war.

Im Fall hatte ein Mann aus Nordrhein-Westfalen seinen Job mit Schreiben vom 22. Januar dieses Jahres zum 15. April gekündigt. Das betroffene Unternehmen kündigte laut „afp“ daraufhin seinerseits dem Beschäftigten mit Schreiben vom 31. Januar zum 28. Februar – wegen des in dessen Kündigung zum Ausdruck gekommenen sogenannten Abkehrwillens. Der Arbeitnehmer erhob daraufhin eine Kündigungsschutzklage, weil die beklagte Firma ihn früher loswerden wollte.

Der Siegburger Richter konnte laut „afp“ keine rechtfertigenden Gründe für die Revanche-Kündigung seitens des Arbeitgebers erkennen. Insbesondere sei dessen Kündigung nicht durch den in der Eigenkündigung zum Ausdruck kommenden Abkehrwillen des Arbeitnehmers begründet. Ein solcher Abkehrwille könne eine betriebsbedingte Kündigung  im Ausnahmefall nur dann rechtfertigen, wenn Schwierigkeiten mit der Nachbesetzung der Stelle zu erwarten seien und der Arbeitgeber eine sonst schwer zu findende Ersatzkraft gerade an der Hand habe.

Gegen das nicht rechtskräftige Urteil ist Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln möglich. (ag)

Urteil vom 17. Juli 2019
Aktenzeichen: 3 Ca 500/19

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.