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Urteil: Haftung aus Betriebsgefahr bei brennendem Fahrzeug

16.04.2014 10:00 Uhr
Urteil: Haftung aus Betriebsgefahr bei brennendem Fahrzeug
Das Auto geriet von selbst in Brand
© Foto: Fotolia/McPhoto

Beschädigt ein geparktes, brennendes Auto ein anderes, muss die Versicherung des Parkenden zahlen.

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Karlsruhe. Gerät ein parkendes Fahrzeug in Brand und wird dadurch ein anderes Auto beschädigt, so hat die Versicherung des Parkenden den Schaden zu ersetzen. So entschied der Bundesgerichtshof. Ein solches Ereignis gehöre zur Betriebsgefahr, die von einem Fahrzeug ausgehe. Und es sei nicht erforderlich, dass das Auto fährt, damit die Haftungsregeln greifen.

Der Geschädigte hatte sein Auto in einer Tiefgarage gestellt. Es geriet zwei Tage später aufgrund eines technischen Defekts von selbst in Brand und beschädigte dabei das Fahrzeug nebenan.  (ctw/ag)

Urteil vom 21.01.2014
Aktenzeichen VI ZR 253/13

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