Arbeitnehmer dürfen nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht zum Verzicht auf Lohnansprüche aufgefordert werden, um eine Übernahme ihres Betriebes zu ermöglichen. Im konkreten Fall aus Sachsen hatten Arbeitnehmer schriftlich auf offene Urlaubs- und Weihnachtsgeldansprüche verzichtet. Eine Frau hatte nach der Übernahme ihres Betriebes auf Nachzahlung geklagt und war damit erfolgreich. Ein Vertrag, mit dem der Verzicht auf rückständige Vergütungen für den Fall vereinbart werde, dass es zu einem Übergang des Betriebes auf einen neuen Eigentümer kommt, sei ein Gesetzesverstoß, urteilte der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts. Bei einem Betriebsübergang sei zwingend vorgeschrieben, dass der Käufer in die Rechte und Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverhältnissen eintritt. Diese Vorschrift könne nicht umgangen werden. (dpa) Bundesarbeitsgericht Urteil vom 19. März 2009 Aktenzeichen: 8 AZR 722/07
Urteil der Woche: Lohnverzicht unwirksam
Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Der Verzicht auf Lohnansprüche bei Betriebsübernahme ist unwirksam