Urteil der Woche: Kein Bonus vom Chef

01.10.2008 10:28 Uhr
Kein Geldsegen auf dem Silbertablett: Kündigt der Mitarbeiter, bleibt die Prämie für künftige Betriebstreue unter Umständen aus (Bild: pixelio.de)

Ein Arbeitnehmer hat bei eigener Kündigung keinen Anspruch auf Bonuszahlung

Ein Mitarbeiter hat keinen Anspruch auf eine Bonuszahlung, wenn er von sich aus gekündigt hat. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz in Mainz hervor. Bei solchen Sonderzahlungen komme es maßgeblich darauf an, ob sie als echtes Gehalt zu werten seien oder als eine Art Belohnung für die Betriebstreue. Nur im ersten Fall habe ein Mitarbeiter bis zum Tag seines Ausscheidens Anspruch auf die Prämie. Das Gericht wies mit dem Urteil die Zahlungsklage eines ehemaligen Arbeitnehmers ab, der zum 1. Februar 2007 gekündigt hatte. Im Mai 2007 gewährte sein Ex-Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine Bonuszahlung für das Jahr 2006. Der Kläger vertrat die Ansicht, ihm stehe die Zahlung ebenfalls zu. Denn im Jahre 2006 sei er noch im Betrieb beschäftigt gewesen. Der Arbeitgeber erklärte hingegen, er habe mit der Prämie auch die künftige Betriebstreue belohnen wollen. Die Richter machten deutlich, es müsse genau differenziert werden, was der Arbeitgeber mit der Zahlung bezwecke. Dieser jeweilige Zweck müsse beispielsweise anhand einer Betriebsvereinbarung erkennbar sein. Im vorliegenden Fall seien sich Betriebsrat und Arbeitgeber einig gewesen, dass die Sonderzahlung kein Zusatzgehalt etwa in Form einer Gewinnbeteiligung, sondern in erster Linie eine Belohnung für die bisherige und vor allem auch künftige Betriebstreue sei. (dpa) Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 24. April 2008 Aktenzeichen: 11 Sa 87/08

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