München. Kommt es zu einer Kollision, weil ein Verkehrsteilnehmer auf einen gesetzten Blinker vertraut, kann er überwiegend dafür haften. Darauf wies das Oberlandesgericht München hin. Ein Fahrer wollte auf eine Vorfahrtsstraße einbiegen. Es näherte sich ein Fahrzeug, das rechts blinkte. Der wartepflichtige Fahrer vertraute darauf, dass der Fahrer tatsächlich auch abbiegen würde und fuhr los. Dieser fuhr aber geradeaus. Es kam zur Kollision. Da er hätte abwarten müssen, ob der andere tatsächlich abbiegt, haftete der Fahrer, der auf die Vorfahrtsstraße abbiegen wollte mit 70 Prozent. (ctw)
Urteil vom 06.09.2013
Aktenzeichen 10 U 2336/13