München. Es ist zulässig, dass die bayerischen Polizeibehörden Kennzeichen automatisiert erfassen. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Ein Pendler hatte gegen diese Maßnahmen geklagt. Die bayrischen Polizeibehörden hatten auf seiner Fahrtstrecke verschiedene Geräte zur automatisierten Kennzeichenerfassung installiert. Der Pendler sah hierin einen Eingriff in sein Selbstbestimmungsrecht, weil hierdurch Bewegungsmuster erstellt werden könnten. Da die Bilder sofort nach einem Abgleich mit polizeilichen Dateien wieder gelöscht werden, liegt laut dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aber kein Eingriff in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung vor. (ctw)
Urteil vom 17.12.2012
Aktenzeichen: 10 BV 09.2641