Ein Schlagloch brachte einen Rollerfahrer zu Fall - doch der zuständige Landkreis ist nicht zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verpflichtet, entschied das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht am Donnerstag.
Der Rollerfahrer hatte gegen den Kreis Bad Segeberg geklagt, weil er 2008 auf einer Kreisstraße in ein Schlagloch geraten und daraufhin gestürzt war. Dabei zog er sich unter anderem mehrere Rippenbrüche und einen Schlüsselbeinbruch zu.
Das Gericht befand, dass die betreffende Straße in einem erkennbar bedenklichen Zustand sei und daher gerade Zweiradfahrer besonders vorsichtig sein müssten. Der Kläger habe in dem Bereich, wo er gestürzt war, mit Gefahren rechnen müssen. (dpa)