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Regeln für Lkw-Fahrverbote an Fronleichnam

10.06.2020 10:58 Uhr
Regeln für Lkw-Fahrverbote an Fronleichnam
Dieses Jahr gelten ausnahmsweise in aktuell keinem Bundesland Lkw-Fahrverbote an Fronleichnam
© Foto: stadtratte/stock.adobe.com

Am Donnerstag ist Fronleichnam, der in sechs Bundesländern als Feiertag gilt. Normalerweise treten dort die üblichen Lkw-Feiertagsverbote in Kraft. Aber dieses Jahr ist einiges anders.

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Berlin. Diesen Donnerstag, den 11. Juni 2020 ist Fronleichnam und damit Feiertag in einigen Bundesländern. Regulär würden hier die üblichen Lkw-Feiertagsfahrverbote gelten. Doch aufgrund der aktuellen Corona-Ausnahmeregeln dürfen Lkw dieses Jahr in allen betroffenen Bundesländern fahren.

Denn Fronleichnam ist Feiertag in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland- Pfalz und Saarland. In diesen Bundesländern sind die Sonn- und Feiertagsfahrverbote für Lkw aber wegen der Corona-Lockerungen momentan ausgesetzt. Lkw dürfen dort dieses Jahr also trotzdem unterwegs sein.

In Berlin und Sachsen ist der morgige Donnerstag zwar kein Feiertag und das Fahren von Lkw also grundsätzlich erlaubt. Prinzipiell gelten hier aber bereits seit Anfang Juni wieder die gewohnten Sonn- und Feiertagsfahrverbote für Lkw. In Bayern werden sie ab dem 15. Juni, in Hamburg ab dem 25. Juni und in weiteren Bundesländern wie Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein ab Juli wiedereingeführt. (sn)

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