Straßburg/Brüssel. Die Arbeitsbedingungen der mehr als drei Millionen Leiharbeitnehmer in der Europäischen Union werden besser abgesichert. Diesen Beschluss des Europäischen Parlaments begrüßte heute die Europäische Kommission. „Die heutige Entscheidung bedeutet einen großen Fortschritt in Richtung eines sozialen Europas, in dem der Schutz aller Leiharbeitnehmer gewährleistet ist. Die Einigung zeigt auch, dass ein Europa mit 27 Mitgliedstaaten entscheidungsfähig ist und allen Bürgern greifbaren Nutzen bringt," erklärte dazu EU-Sozialkommissar Špidla. Da die Richtlinie ohne Änderungen verabschiedet wurde, kann sie laut EU-Kommission nun zügig in Kraft treten. Konkret bedeute dies eine Gleichbehandlung zwischen regulär beschäftigten Arbeitnehmern und Leiharbeitnehmern ab dem ersten Beschäftigungstag, sofern zwischen den Sozialpartnern keine anderslautende Vereinbarung getroffen worden sei. Somit hätten Leiharbeitnehmer die gleichen Anrechte auf Entgelt, Urlaub, Arbeits- und Ruhezeiten sowie Mutterschaftsurlaub wie ihre regulär angestellten Kollegen. Ferner werde eine Gleichbehandlung bei der Nutzung von gemeinsamen Diensten wie zum Beispiel Kantine, Kinderbetreuungsstätten oder aber Verkehrsdiensten sowie der bessere Zugang zu Weiterbildungsangeboten gewährleistet. Bereits im Juni dieses Jahres hatten sich die Mitgliedstaaten im Europäischen Rat über die Leiharbeitsrichtlinie, die von der EU-Kommission im März 2002 vorgeschlagen worden war, geeinigt. Die Sozialpartner aller Ebenen und die EU-Kommission befürworteten die vom Rat erzielte Einigung. „Ich hoffe, dass diese Einigung den Weg freimacht für eine rasche Einigung auch zur Arbeitszeitrichtlinie – auf der Grundlage des schwierigen Kompromisses, den die Mitgliedstaaten beim Raut im Juni erreichen konnten," sagte der EU-Kommissar. (kap)
Rechte von Leiharbeitnehmern gestärkt
Leiharbeitnehmer sollen künftig die gleichen Anrechte auf Entgelt, Urlaub, Arbeits- und Ruhezeiten sowie Mutterschaftsurlaub wie regulär angestellte Arbeitnehmer haben