-- Anzeige --

Recht: Tempomat lässt auf Vorsatz schließen

07.05.2025 15:12 Uhr | Lesezeit: 3 min
Bedieneinheit Tempomat im Lkw
Das Amtsgericht sah in der konstanten Geschwindigkeit, die nur durch den Einsatz eines Tempomaten möglich war, einen Beweis für vorsätzliches Handeln (Symbolbild)
© Foto: Erwin Fleischmann/ VerkehrsRundschau

Wegen einer konstant überhöhten Geschwindigkeit wurde ein Lkw-Fahrer zu einer höheren Strafe verurteilt, eine wichtige Rolle spielte dabei der Tempomat.

-- Anzeige --

Wer seinen Tempomat auf der Autobahn wissentlich über die zulässige Höchstgeschwindigkeit einstellt, muss mit einer härteren Strafe und einem Vorsatzurteil rechnen, wie aus einem Urteil des Amtsgerichts Eilenburg hervorgeht (AZ: 8 OWi 506 Js 73225/23). Das Gericht hat deshalb einen Lkw-Fahrer wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Tempogrenze zu einer Geldbuße von 300 Euro verurteilt. 

Eine fahrlässige Geschwindigkeitsüberschreitung wäre mit 140 Euro geahndet worden, so die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Diese erhöhte das Gericht aufgrund des Vorsatzes und der bestehenden Voreintragung auf 300 Euro.

Der betroffene Lkw-Fahrer wurde dabei erwischt, wie er auf der Bundesautobahn 9 in Richtung München über einen Zeitraum von mehr als fünf Minuten eine konstante Geschwindigkeit von 90 km/h fuhr, obwohl für Lkw mit Anhänger eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gilt. Nach Abzug der Toleranz wurden 84 km/h gemessen. Die Daten seines digitalen Kontrollgeräts zeigten, dass er den Tempomat auf 90 km/h eingestellt hatte und diese Geschwindigkeit über eine Strecke von 7,7 Kilometern konstant beibehielt.

Das Amtsgericht Eilenburg sah in der konstanten Geschwindigkeit, die nur durch den Einsatz eines Tempomaten möglich war, einen klaren Beweis für vorsätzliches Handeln. Die Richter argumentierten, dass es einem Fahrer unmöglich sei, eine solche Geschwindigkeit über einen so langen Zeitraum ohne Tempomat zu halten. Zudem berücksichtigte das Gericht die Vorbelastung des Fahrers wegen eines anderen Verstoßes. Die Geldbuße von 300 Euro sei daher eine angemessene Strafe für die vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung und die Vorbelastung.

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Recht

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.