Ratgeber: Betriebliche Eingliederung

15.02.2013 09:53 Uhr
Mitarbeitergesundheit
Erst nach einem Eingliederungsversuch kann man langzeiterkrankten Mitarbeitern kündigen
©Foto: Nigel Treblin/dapd

Wie läuft die Wiedereingliederung langzeiterkrankter Mitarbeiter ab und ist mein Unternehmen dazu verpflichtet?

München. Ist ein Mitarbeiter im Laufe eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig krank gewesen, muss der Arbeitgeber ihn schriftlich einladen, um über eine Wiedereingliederung zu sprechen. Der Chef soll dabei zunächst klären, ob der Arbeitnehmer bereit ist mitzumachen. Denn die betriebliche Eingliederung ist freiwillig. Danach prüft er gemeinsam mit dem Betroffenen und dem eventuell vorhandenen Betriebsrat, der Schwerbehindertenvertretung sowie der Fachkraft für Arbeitssicherheit, was die Ursachen der krankheitsbedingten Fehlzeiten sind und wie dem Betroffenen geholfen werden kann. So kann etwa eine Veränderung der Tätigkeit oder die Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz angezeigt sein. In Betracht kommen auch Zuschüsse für Arbeitshilfen, eine Kur oder berufliche Qualifizierungsmaßnahmen.

Die Pflicht zur betrieblichen Eingliederung, wie es korrekt heißt, gilt seit 2004. Sie ist in § 84, Absatz 2 des neunten Sozialgesetzbuches verankert. Dabei kann es erforderlich sein, den Betriebs- oder Werksarzt hinzuzuziehen, die Agentur für Arbeit oder die Renten- oder Unfallversicherung sowie bei schwerbehinderten Mitarbeitern das Integrationsamt. In größeren Unternehmen ist das Verfahren meistens durch eine Betriebsvereinbarung geregelt. In kleineren Firmen erfolgt die Gestaltung häufig im Einzelfall. Informationen und Unterstützung erhalten Arbeitgeber bei der Deutschen Rentenversicherung und den Integrationsämtern.

Kündigen kann man langzeiterkrankten Mitarbeitern erst nach einem Eingliederungsversuch. Wird diese Reihenfolge nicht beachtet, kann die krankheitsbedingte Kündigung scheitern. ( ir)

Sie haben Fragen zum Thema Recht und Geld? Schicken Sie uns eine E-Mail: andre.giesse@springer.com

MEISTGELESEN


STELLENANGEBOTE


Sales Manager / Vertriebsprofi (m/w/d) Logistik - Neukunden & Projekte

Vertriebsgebiet Alsfeld · Homberg (Efze) · Kassel

Projektmanager (w/m/d) Strategische Projekte

Stuttgart, Mannheim, Heilbronn

KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!


NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.