-- Anzeige --

Quarantäne führt nicht zur Nachgewährung von Urlaubstagen

23.07.2021 16:28 Uhr
Justitia, Statue, Urteil, Gesetz
Eine behördlich angeordnete Quarantäne führt nicht automatisch zur Nachgewährung von Urlaubstagen
© Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/picture-alliance

Eine behördliche Quarantäne-Anordnung ist nicht dasselbe wie das Attest eines Arztes und führt daher auch nicht zur Nachgewährung von Urlaubstagen, entschied ein Gericht.

-- Anzeige --

Bonn. Wer wegen einer Infektion mit dem Coronavirus in Quarantäne musste, hat laut Gerichtsurteil keinen Anspruch auf eine Nachgewährung von Urlaubstagen. Das entschied das Arbeitsgericht Bonn, wie es am Freitag, 23. Juli, mitteilte.

Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, der Urlaub vom 30. November bis 12. Dezember 2020 genehmigt worden war, die aber auf Behörden-Anordnung vom 27. November bis 7. Dezember wegen ihrer Infektion in Quarantäne musste. Eine Krankschreibung lag für diese Tage nicht vor. Die Frau verlangte von ihrem Arbeitgeber eine nachträgliche Gewährung von fünf Urlaubstagen und scheiterte damit vor Gericht.

Während eines Urlaubs müsse mit ärztlichem Attest nachgewiesen werden, dass eine Arbeitsunfähigkeit vorlag, damit diese Krankheitstage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden, erläuterte das Gericht. Die Klägerin habe eine Arbeitsunfähigkeit aber nicht durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen. Eine behördliche Quarantäne-Anordnung sei nicht dasselbe wie das Attest eines Arztes. Es liege kein „mit einer Arbeitsunfähigkeit vergleichbarer Sachverhalt vor“. Das Gericht stellte zugleich klar: „Eine Erkrankung mit dem Coronavirus führt nicht zwingend und unmittelbar zu einer Arbeitsunfähigkeit.“

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Es kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden. (dpa)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.