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Protest vor Ministerium gegen Tiertransporte in Nicht-EU-Länder

17.02.2021 15:27 Uhr
Tiertransport, Rind, Kuh
Für Tiertransporte gelten ganz bestimmte Regeln (Symbolbild)
© Foto: Ilan Amith - Fotolia

Tierschützer kritisieren lange Transportstrecken für Tiere. Es fehlten ausreichend Futter und Wasser, Ruhezeiten würden nicht eingehalten. Ein neuer Erlass verspricht für Brandenburg Besserung, die Kritiker wollen jedoch Taten sehen.

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Potsdam. Ein totes Kalb als mahnendes Symbol: Die Tierrechtsorganisation Peta hat am Mittwoch vor dem Landwirtschaftsministerium in Potsdam gegen Tiertransporte in Nicht-EU-Länder protestiert. Damit forderte sie das Land Brandenburg auf, zumindest tierquälerische Langstreckentransporte, die trotz einer Transportverordnung fast ausnahmslos gegen EU-Recht verstießen, endgültig nicht mehr zu genehmigen. Der Organisation geht es vor allem um die Versorgungsstellen und die aus Tierschutzsicht kritischen Bedingungen auf dem Transportweg und am Bestimmungsort in Drittstaaten.

Für den Protest, der coronabedingt als Ein-Mann-Aktion stattfand, legte Peta ein Kalb aus Stoff vor den Eingang des Ministeriums. „Das tote Kalb steht stellvertretend dafür, dass viele Tiere schwanger transportiert werden auf den langen Strecken, ohne ausreichend Nahrung und Wasser“, sagte Jens Vogt, Aktionskoordinator bei Peta in Potsdam. Zu der Aktion kamen Landwirtschaftsminister Axel Vogel und Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher (beide Grüne).

Brandenburg mit den meisten Tiertransporte in umstrittene Drittländer

Im Sommer war durch einen Bericht von ARD und RBB bekannt geworden, dass in Brandenburg den Angaben zufolge die meisten Tiertransporte in umstrittene Drittländer genehmigt wurden. Unter den rund 400 Landkreisen und Städten deutschlandweit seien neun Landkreise, die im Jahr 2019 für 97 Prozent aller Rinder-Exporte in diese Länder verantwortlich gewesen seien – darunter Teltow-Fläming (6478 Rinder), Prignitz (4706) und Oberspreewald-Lausitz (1897).

Im März und August 2020 hatte das Verbraucherschutzministerium die Anforderungen an die Plausibilitätsprüfung für lange grenzüberschreitende Transporte in den Landkreisen verschärft. Mehrere Landkreise hätten daraufhin Transporte nicht mehr genehmigt. Mit gerichtlichen Eilbeschlüssen seien dann aber dennoch immer wieder Genehmigungen erwirkt worden.

Erlass soll für bessere Transportbedingungen sorgen

Am Mittwoch hatte das Verbraucherschutzministerium kurz vor Beginn der Peta-Aktion einen neuen Erlass bekannt gegeben, nach dem die fachlichen Bedingungen für die Abfertigung von Tieren in den dafür zuständigen Landkreisen durch erweiterte Berichtspflichten und Checklisten erhöht werden sollen. „Die Landesregierung hat sich verpflichtet, Tierleid auf langen Transporten einzudämmen. Kann eine tierschutzkonforme Abfertigung und Versorgung der Tiere auf der gesamten Strecke nicht gewährleistet werden, so ist der Transport nicht genehmigungsfähig“, erklärte Nonnemacher.

Der Landestierschutzbeauftragte Stefan Heidrich begrüßte den Erlass. Er zeige den zuständigen Veterinärämtern eine klare Handlungsgrundlage auf, sagte er. Die Anordnung ergänze das „Handbuch Tiertransporte“, das den Ämtern bereits detaillierte Hinweise zur Abfertigung von langen Tiertransporten gebe. Jeder lange Transport werde durch amtliche Tierärzte sorgfältig geprüft. Nur wenn die Einhaltung aller Rechtsvorgaben nachvollziehbar dargelegt sei, dürfe der Transport abgefertigt werden.

Peta-Koordinator Vogt sagte mit Blick auf den Erlass: „Die Politik muss sich an Taten und nicht an Worten messen lassen“. Es bleibe abzuwarten, ob die angekündigten Schritte umgesetzt werden. (dpa/ja)

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KOMMENTARE


Antonietta

14.03.2021 - 09:43 Uhr

HUMANE SCHLACHTUNG? Schon der Transport zum Schlachthof ist eine Tortur für die Tiere, vor der Schlachtung erleiden sie Stress, Angst und Schmerzen, hören die Schreie ihrer Artgenossen und erleben deren Tod mit. Eine Betäubung durch Gas, Strom oder Bolzenschuss vor der Durchtrennung der Halsschlagader soll ihr Schmerzempfinden beim Ausbluten und Sterben ausschalten. Doch Untersuchungen in Schlachthöfen ergaben, dass die Betäubung bei 5 – 12 % der Tiere – also jährlich 56 Millionen Tieren in deutschen Schlachthöfen – so mangelhaft ist, dass Rindern die Beine abgeschnitten werden, bevor sie tot sind, und sowohl Schweine als auch Hühner zum Teil lebend abgebrüht werden und in siedendem Wasser verenden. Nicht nur bei Akkordschlachtung in Großschlachthöfen, sondern auch „beim Metzger nebenan“.


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