Köln. Das neue Programm zur Förderung von energieeffizienten und/oder CO2-armen schweren Nutzfahrzeugen in Unternehmen des Güterkraftverkehrs ist am Donnerstag um 9 Uhr gestartet. Nach Angaben des zuständigen Bundesamtes für Güterverkehr ist es jetzt möglich, dafür elektronisch Anträge zu stellen. Die Antragsunterlagen standen bereits diese Woche im eService-Portal der Behörde zur Verfügung. Anträge können ganzjährig gestellt werden. Das BAG bearbeitet die Anträge in der Reihenfolge des Eingangs. Maßgeblich ist das Datum, zu dem der Antrag vollständig vorliegt.
Geld vom Staat gibt es laut dem BAG nur dann, wenn der Förderantrag vor dem „Eingehen einer verbindlichen Verpflichtung zur Anschaffung des Fahrzeuges“ gestellt wurde. Gemeint ist eine verbindliche Bestellung oder der Abschluss eines Kauf-, Miet- oder Leasing-Vertrags. Die erstmalige verkehrsrechtliche Zulassung des Fahrzeugs darf demzufolge nicht vor dem Datum Antragstellung liegen. Spätestens zwölf Monaten nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids muss dessen Empfänger einen Verwendungsnachweis vorlegen.
Das Bundesverkehrsministerium stellt für das neue Förderprogramm jährlich zehn Millionen Euro zur Verfügung. Einen Zuschuss soll es für Lkw und Sattelzugmaschinen ab 7,5 Tonnen mit Erdgas- oder Flüssiggasantrieb geben, aber auch für Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge, die für den Güterverkehr bestimmt sind. Die Beihilfe pro Unternehmen ist auf maximal 500.000 Euro pro Jahr begrenzt. Das neue Förderprogramm ist zunächst bis zum Ende 2020 befristet. Mehr Informationen bietet das BAG auf seiner Internetseite an. (ag)