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Neues Bilanzrecht in Kraft

18.06.2009 00:55 Uhr

Das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) ist am 29. Mai 2009 in Kraft getreten.

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Das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) ist am 29. Mai 2009 in Kraft getreten. Das teilt das Bundesjustizministerium mit. Es entlaste die Wirtschaft finanziell in erheblichem Umfang und stärke das Bilanzrecht des Handelsgesetzbuches für den Wettbewerb mit internationalen Rechnungslegungsstandards. Zu den wesentlichen Änderungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes gehören laut Bundesjustizministerium: - Deregulierung Die Neuregelung entlaste die Unternehmen von vermeidbarem Bilanzierungsaufwand. Mittelständische Einzelkaufleute, die nur einen kleinen Geschäftsbetrieb unterhalten, würden von der handelsrechtlichen Buchführungs-, Inventur- und Bilanzierungspflicht befreit. Für Kapitalgesellschaften wie AG und GmbH würden ebenfalls Befreiungen und Erleichterungen bei der Bilanzierung vorgesehen. Insgesamt sei aufgrund dieser Maßnahmen mit einer Senkung der Bilanzierungskosten in Höhe von 1,3 Mrd. Euro zu rechnen. Nach dem Jahresbericht der Bundesregierung 2008 zum Bürokratieabbau ergebe sich unter zusätzlicher Berücksichtigung der Buchführungs- und Inventurerleichterungen nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes insgesamt sogar ein Einsparpotential von etwa 2,5 Mrd. Euro pro Jahr. - Verbesserung der Aussagekraft der HGB-Abschlüsse Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz baue das bewährte HGB-Bilanzrecht zu einem Regelwerk aus, das den internationalen Rechnungslegungsstandards gleichwertig, aber wesentlich kostengünstiger und in der Praxis einfacher zu handhaben sei. Insbesondere bleibe es dabei, dass die HGB-Bilanz Grundlage der steuerlichen Gewinnermittlung und der Ausschüttungsbemessung ist. Dies ermögliche insbesondere den mittelständischen Unternehmen, weiterhin nur ein Rechenwerk - die so genannte Einheitsbilanz - aufzustellen, das Grundlage für alle genannten Zwecke sei. Das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) wurde am 26. März 2009 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat hat am 3. April 2009 dem Gesetz zugestimmt und Ende Mai 2009 trat das Gesetz in Kraft. Die neuen Bilanzierungsregelungen sind laut Bundesjustizministerium verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2010 anzuwenden. Sie könnten freiwillig bereits für den Abschluss 2009 angewendet werden, jedoch nur als Gesamtheit. Einige Vorschriften, insbesondere zur Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben, gälten verpflichtend schon für das Geschäftsjahr 2009. Bilanzierungserleichterungen für kleine und mittelgroße Unternehmen könnten - soweit dies noch möglich sei - schon für das Geschäftsjahr 2008 in Anspruch genommen werden. (kap) Mehr Informationen unter www.bmj.bund.de

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