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Neue Regeln für Fahrerqualifikation gelten jetzt

02.12.2020 15:30 Uhr
Lkw-Fahrerin, Truckerin
Für Lkw-Fahrer- und Fahrerinnen ändert sich bis zum nächsten Frühjahr erst mal nichts
© Foto: Julia Thomsen/VerkehrsRundschau

Ab sofort müssen sich neue Ausbildungsstätten staatlich anerkennen lassen. Gesetzänderungen greifen nächstes Frühjahr zudem bei der Ausstellung von Befähigungsnachweisen und in der Datenverwaltung.

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Bei einer neu absolvierten Grundqualifikation und Weiterbildung ersetzt künftig der Fahrerqualifizierungsnachweis den Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein. Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und Weiterbildung müssen zudem ab sofort von der zuständigen Behörde ihres Bundeslandes anerkannt sein, wenn sie erstmals einen solchen Unterricht anbieten wollen. Für schon gesetzliche anerkannte Ausbildungsstätten gilt eine zweijährige Übergangsfrist. Eine entsprechende Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes ist am 1. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und am Mittwoch in Teilen bereits in Kraft getreten.

Die Neuregelung zur staatlichen Anerkennung der Ausbildungsstätten betrifft nicht nur Fahrschulen, sondern auch Transport- und Speditionsunternehmen, die bisher auch per Gesetz Unterricht in der Berufskraftfahrerqualifikation…

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