Der schweizerische Nutzfahrzeugverband Astag wird aktiv: Er will mit zwei weiteren Unternehmen gegen die erhöhte Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zum 1. Januar 2008 vor dem Bundesverwaltungsgericht in Luzern klagen. Der Verband meint, dass die Erhöhung verfassungs- und gesetzeswidrig ist. Dabei stützt er sich auf ein Gutachten des Beratungsunternehmens Progtrans. wonach der Kostendeckungsgrad des Nutzfahrzeugverkehrs bei 105 Prozent liegt. Nach dem schweizerischen Schwerverkehrsabgabegesetz darf jedoch der Ertrag der Abgaben die ungedeckten Wegekosten und die Kosten zulasten der Allgemeinheit nicht übersteigen. Wenn nötig, will der Verband bis vor das Bundesgericht in Lausanne gehen, ein Weg, der bis zu drei Jahre dauern kann. Der Astag empfiehlt Fahrzeughaltern, den Rechtsweg zu beschreiten und weist darauf hin, dass Fahrzeughalter, die keine Einsprache erheben, die Erhöhung akzeptieren und bei einem positiven Gerichtsentscheid keinen Anspruch auf Rückerstattung eventuell zu viel bezahlter Gelder haben. Während jedoch schweizerische Unternehmen für die Einsprache nichts zahlen, müssen ausländische Firmen einen Kostenvorschuss leisten. (kap) Umfassende Unterlagen zum Thema Einsprache stehen in der Box am Ende dieser Seite zum kostenlosen Download bereit. Ein ausführlicher Artikel zum Thema ist in der VerkehrsRundschau 23 vom 6. Juni 2008 erschienen. HIER können Sie ein Abo bestellen.
- Einsprache - der Musterbrief (45.0 KB, MSWORD)
- Fragen und Antworten zur Einsprache (115.2 KB, PDF)
- Wegleitung - Einsprache (97.0 KB, PDF)