Die neue EU-Verordnung 561/2006 sorgt für Verwirrung in der Branche. Denn das neue Reglement vom 15. März 2006 hat nicht nur den digitalen Tachographen für LKW-Neufahrzeuge ab dem 1. Mai 2006 verbindlich eingeführt - es löst auch die alte EU-Verordnung 3820/85 über die Sozialvorschriften im Straßenverkehr ab. So gelten seit April 2007 die neuen Lenk- und Ruhezeiten. Die geänderten Vorschriften gelten für Lastwagen im Güterverkehr ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Angestellte und selbständige Fahrer müssen sie gleichermaßen beachten. Die wichtigste Neuerung betrifft die maximale Lenkzeit pro Kalenderwoche – sie wurde auf maximal 56 Stunden begrenzt. Außerdem nehmen die neuen EU-Regelungen für die Sozialvorschriften auch die Verlader, Unternehmer, Spediteure, Haupt- und Unterauftragnehmer sowie Fahrervermittlungsagenturen stärker in die Pflicht. Sie müssen sicherstellen, dass vertraglich vereinbarte Beförderungspläne nicht gegen die Lenk- und Ruhezeitenverordnung verstoßen. Demnach müssen auch die Verkehrsunternehmer die Arbeit ihrer Fahrer so organisieren, dass diese die neuen Bestimmungen einhalten können und nicht durch zu großen Termindruck gezwungen werden, die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten zu missachten.
Lenk- und Ruhezeiten im Umbruch
Seit April 2007 gelten die neuen Lenk- und Ruhezeiten. Eine Übersicht über die neuen Vorschriften